Anforderungen
Der Zuschuss aus INTERREG-Mitteln für Einzelprojekte kann nach Förderentscheidung bis maximal 60 % der förderfähigen Kosten betragen bei einer maximalen Zuschussgrenze von 400.000 Euro. Die Regelung legt fest, dass nur solche Projekte mit INTERREG-Mitteln gefördert werden können, an denen sich im Rahmen der Kofinanzierung Träger aus dem öffentlichen, dem öffentlich gleich gestellten oder semi-öffentlichen Bereich als Projektträger und Zuschussgeber mit einem maßgeblichen Finanzierungsanteil beteiligen.
Ein geringer Anteil der Kofinanzierung kann auch aus privaten Mitteln erfolgen.
Für alle Projekte gilt, dass sie den EU-Verordnungen, möglichen ergänzenden nationalen Regelungen und dem Inhalt des INTERRG IV A Programms – “Fehmarnbeltregion“ folgen müssen.
Die Antragskriterien leiten sich aus den Zielsetzungen des INTERRG IV A Programms ab. Die Qualität des Projektes wird danach beurteilt, in wieweit das Projekt die folgenden Kriterien erfüllt:
Das Projekt
- dient der wirtschaftlichen Positionierung der Region entlang der Achse Hamburg-Kopenhagen/Malmö,
- verbessert die Attraktivität der Fehmarnbeltregion,
- schafft mehr grenzüberschreitende Information und Wissen für die Bevölkerung der Region,
- fördert die Integration,
- dient der Schaffung einer wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gemeinschaft,
- stärkt die regionale Wirtschaftsstruktur,
- dient der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie der Qualifizierung von Arbeitslosen, insbesondere auch für Frauen,
- trägt zur Lösung grenzüberschreitender Probleme bei,
- fördert die Zweisprachigkeit,
- fördert das gegenseitige Verständnis,
- fördert die regionale Identität und den europäischen Gedanken,
- gibt der Zusammenarbeit in der Region neue Impulse,
- hat Pilot- oder innovativen Charakter,
- wirkt sich positiv oder neutral auf Gleichstellung von Mann und Frau aus,
- wirkt sich positiv oder neutral auf jede Form der Nichtdiskriminierung aus,
- wirkt sich positiv oder neutral auf die Umwelt und den Prozess der Nachhaltigkeit aus,
- hat Effekt auch nach Ablauf des Förderzeitraumes.
Als weitere Mindestanforderungen an ein förderfähiges Projekt gelten folgende Kriterien:
- das Projekt wird gemeinsam entwickelt und inhaltlich sowie finanziell gemeinsam von mindestens einem dänischen und einem deutschen Projektpartner durchgeführt (wobei jeder Projektpartner für seine Finanzen verantwortlich ist und haftet),
- das Projekt ist additionell und tritt nicht an die Stelle originärer Aufgaben,
- für jedes Projekt wird ein Leadpartner benannt, der der federführende Begünstigte ist,
- die Antragsteller kommen aus dem öffentlichen oder diesen gleich gestellten Bereichen sowie aus dem im weiteren Sinn öffentlichen Bereich (semi-öffentlichen Bereich),
- es liegt ein gemeinsamer und von allen Partnern unterschriebener Projektantrag, gleich lautend in dänischer und deutscher Sprache vor,
- das Projekt hat grenzüberschreitenden Charakter,
- die Kofinanzierung erfolgt aus öffentlichen oder privaten Mitteln ,
- das Projekt hat einen nachhaltigen Effekt auch nach Ablauf des Förderzeitraums.
Neue Programmstrategie vom 18. November 2009
1. Senkung der Förderquote
Der Begleitausschuss beschließt, dass eine Senkung der Förderquote von den maximalen 75% zu maximal 60% der Gesamtkosten eine realistischere Budgetplanung fördern wird und gleichzeitig ermöglicht, restliche Zuschussmittel an eine größere Anzahl neuer Projekte zu verteilen.
2. Maximale Zuschussgrenze (mit Ausnahmeregelung)
Um ausreichend Mittel zur Finanzierung von mehreren Projekten in allen Fokusthemen zu ermöglichen, beschließt der Begleitausschuss, dass eine maximale Zuschussgrenze eingeführt wird: 400.000 Euro (entspricht einem Gesamtbudget von zirka 670.000 Euro bei einer Förderquote von 60%).
Projekte können unter besonderen Umständen eine Ausnahme dieser maximalen Grenzen beantragen, da es weiterhin möglich sein soll, große, strategisch wichtige Projekte zu fördern. Ein Antrag auf Ausnahme muss vom Lenkungsausschuss genehmigt werden.
Eine Ausnahme sollen solche Projekte bekommen können, die eine strategisch wichitge Bedeutung haben, die also einen besonderen überdurchschnittlichen Mehrwert für das Programm haben. Dazu gehört, dass möglichst eine Vielzahl neuer Akteure am Projekt beteiligt wird und die Projekte eine große Reichweite haben. Als Vorraussetzung für eine Überschreitung der Förderquote und/oder der maximalen Zuschussgrenzen ist daher, dass das betreffende Projekt die generellen Auswahlkriterien und mindestens drei der untenstehenden Kriterien erfüllt:
- Das Projekt hat Multieffekte, d.h. Effekte innerhalb von mehr als einem Fokusthema und diese Effekte sind deutlich dokumentierbar.
- Das Projekt trägt zu extraordinär großen grenzüberschreitenden Effekten bei, darunter insbesondere bürgernahe Aktivitäten.
- Das Projekt ist auf mehrere Zielgruppen ausgerichtet – hierunter allgemeine Bürger.
- Das Projekt hat Potenzial ein Leuchtturmprojekt insbesondere für die Fehmarnbeltregion und die Ostseeregion zu werden.
- Das Projekt wird von neuen Projektpartnern durchgeführt, die vorher (INTERREG IIIA und IVA) keine Förderung bekommen haben.
- Das Projekt unterstützt neue Aktivitäten, die besonderen Wert für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit haben.
- Das Projekt wird in Teilen der Region durchgeführt, in denen noch keine Aktivitäten vorher durchgeführt wurden und trägt damit zur Abdeckung der gesamten Regionsgeographie bei.
Es soll den Projekten gegenüber zum Ausdruck gebracht werden, dass die maximalen Grenzen generell gültig sind und dass eine Überschreitung nur im Ausnahmefall überdurchschnittlichen Projekten nach den o.g. Kriterien erteilt werden kann.
3. Stärkung und Schließung bestimmter Fokusthemen
Um die Ziele des Programms so gut wie möglich zu erfüllen, soll die INTERREG-Administration einen besonderen Einsatz leisten, um Projekte speziell in den Fokusthemen anzuziehen und zu initiieren, in denen es bisher noch keine Aktivitäten gibt. Die INTERREG-Administration meint, dass es gleichzeitig notwendig wäre die Fokusthemen zwischenzeitlich zu schließen, in denen bereits alle Mittel verbraucht und in vielen Fällen weitaus überschritten sind. Dies gilt zurzeit für folgende Fokusthemen: 1. Wirtschaftliche Initiativen, 5. Tourismus und Kultur und 8. Arbeitsmarkt, Soziales & Chancengleichheit.
Insofern es sich bei einer späteren Prüfung des Programms als angemessen erweist, kann der Begleitausschuss ein oder mehrere Fokusthemen wieder öffnen.
Der Begleitausschuss begründet die zwischenzeitliche Schließung von Fokusthemen damit, die Transparenz zu verbessern und dadurch gleichzeitig die Projektberatung gegenüber potenzieller Antragsteller zu verbessern.
Wie oben bereits erwähnt, werden von Seiten der INTERREG-Administration Maßnahmen wie themenspezifische Workshops durchgeführt, um Projekte in den Fokusthemen zu initiieren, in denen noch keine Projekte durchgeführt wurden. Weitere Erkenntnisse zum finanziellen Bedarf in den Fokusthemen wird durch die in 2010 durchzuführende Evaluierung erwartet. Es kann jedoch bereits bei Begleitausschusssitzung im Juni 2010 bewertet werden, in wieweit die Fokusthemen wieder geöffnet werden sollen.
Es soll nach den unter (Pkt. 2) genannten Kriterien, von denen ebenfalls mindestens drei erfüllt sein müssen möglich sein, Projekte in den Fokusthemen zu fördern, deren finanzieller Rahmen ausgeschöpft ist. In diesen Fällen müssen Zuschussmittel aus anderen Fokusthemen verschoben werden. Der Begleitausschuss muss eine solche Verschiebung genau prüfen.
Die Programmstrategie soll für die Projektanträge in Kraft treten, die für eine Beschlussfassung auf der nächsten Ausschusssitzung 2010 eingereicht werden und solange gelten, bis ein anderer Beschluss hierüber im Begleitausschuss getroffen wird. Der Beschlussvorschlag zur Strategie wird auf der Homepage und im Handbuch veröffentlicht.
Die Strategie soll jährlich überprüft werden, erstmals im Sommer 2010.
