Antragsverfahren
Grundsätzlich können Anträge das ganze Jahr über eingereicht werden.
Die Entscheidung darüber, ob ein Projekt gefördert und damit einen Zuschuss aus INTERREG erhält, erfolgt durch den Dänisch-Deutschen Lenkungsausschuss, der mehrmals jährlich tagt. Sollte es zu einer positiven Entscheidung kommen, wird nach Entscheidung zur Bewilligung durch den Lenkungsausschuss ein Vertrag zwischen dem Leadpartner und der Verwaltungsbehörde geschlossen.
Die maximale Förderquote liegt bei 60%. Die Höhe der Förderquote ist von mehreren Kriterien abhängig (siehe auch Anforderungen). Liegt der Eigenanteil z.B. durch eingebrachtes Personal bereits bei 50 % der Gesamtkosten, so ist auch nur eine 50 %ige Förderung möglich. Gleiches gilt auch, wenn z.B. durch zusätzliche Drittmittel bereits insgesamt mehr als 25% der Projektkosten gedeckt sind, dann wird die maximale Förderquote dementsprechend reduziert.
Hinweise, Richtlinien und Verordnungen zur Förderung von Projekten aus dem INTERREG IV A Programm „Fehmarnbeltregion“ enthält das Handbuch. Projektanträge (Antragsmuster) müssen beim INTERREG-Sekretariat eingereicht werden.
Es ist wünschenswert und hilfreich, mit einer Projektidee frühzeitig Kontakt mit dem Sekretariat aufzunehmen. kontakt
