Fristen

Antragsfristen

Projektanträge können jederzeit beim INTERREG-Sekretariat eingereicht werden. Da für die inhaltliche und budgetäre Ausarbeitung eines Antrags genügend Zeit einzuplanen ist, wird eine möglichst  frühzeitige Kontaktaufnahme zum INTERREG-Sekretariat sehr empfohlen.Sinnvoll ist es, bereits erste Konzepte sowie die weitere Budget- und Zeitplanung eng mit dem INTERREG-Sekretariat abzustimmen.

Der Dänisch-Deutsche Lenkungsausschuss entscheidet mehrmals jährlich auf seinen Sitzungen über Projektanträge. Soll ein Antrag in einer bestimmten Ausschusssitzung behandelt werden, muss er bereits vom INTERREG-Sekretariat geprüft und ggf. durch die Antragsteller überarbeitet oder ergänzt worden sein.
Als dann vollständiger Antrag muss er spätestens 8 Wochen vor dem Sitzungstermin eingereicht werden. Die INTERREG-Administration führt daraufhin eine abschließende Bewertung durch und prüft, ob der Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt werden kann. Sitzungstermine

Antragsfristen 2010

  1. Antragsfrist 26. Januar 2010
  2. Antragsfrist 01. April 2010
  3. Antragsfrist 01. September 2010

Aktuelle Fristen für laufende Projekte

Dies ist eine Übersicht über die nächsten Fristen für die Einreichung von Unterlagen und weitere Anforderungen zu Durchführung der Projekte.

Fristen für 2009:

30. November 2009

  • Formloser Zwischenbericht des Projektes mit einer Beschreibung der Aktivitäten sowie Kostenübersicht und eventuelle Einnahmen für die Periode 01.01.2009-31.10.2009 gemäß dem genehmigten Projektantrag.
  • Auszahlungsantrag und Prüfungsbestätigung (Genehmigung für deutsche Prüfer muss vorliegen).
  • Projektkalkulation mit geplanten und tatsächlichen Kosten für alle Partner in der Berichterstattungsperiode.

 
Fristen für 2010:

15. Februar 2010

  • Jahresbericht für 2009 mit den gesamten Unterlagen müssen eingereicht werden.
  • Auszahlungsantrag und Prüfungsbestätigung für den Zeitraum 1.11.09-31.12.09 sowie Testat für das gesamte Jahr 2009.
  • Projektkalkulation mit geplanten und tatsächlichen Kosten für alle Partner in der Berichterstattungsperiode.

15. September 2010

  • Formloser Zwischenbericht des Projektes mit einer Beschreibung der Aktivitäten, Kosten sowie eventueller Einnahmen gemäß dem genehmigten Projektantrag.
  • Auszahlungsantrag und Prüfungsbestätigung.
  • Projektkalkulation mit geplanten und tatsächlichen Kosten für alle Partner in der Berichterstattungsperiode.

Sollten inhaltliche Änderungen im Projektverlauf sowie Änderungen des mit dem Antrag eingereichten Budgets innerhalb des Projektzeitraums nötig sein, so ist im Vorwege das INTERREG-Sekretariat darüber zu informieren, um eine Genehmigung der geplanten Änderung (mehr als 10% des Jahresbudgets) im Voraus zu beantragen.

Im Jahresbericht ist über Abweichungen in Bezug auf das ursprünglich geplante und genehmigte Projekt zu berichten, hierunter zeitliche Verzögerungen bei der Durchführung. Abweichungen in Bezug auf das Budget müssen in Bezug auf das Teil-/Partnerbudget kommentiert werden.

Das Muster für den Jahresbericht liegt zum Download bereit: Muster Jahresbericht

Es kann nur im Ausnahmefall eine Überführung unverbrauchter Mittel von einem Jahr auf das nächste Jahr genehmigt werden. Unverbrauchte Mittel werden prinzipiell an das Programm zurückgehen und können für die Finanzierung anderer Projekte verwendet werden. Als Ausnahme kann das Projekt einen begründeten Antrag auf Überführung der Mittel zusammen mit dem Jahresbericht beim INTERREG- Sekretariat stellen.

Es kann im Ausnahmefall auch eine Verlängerung des Projektes beantragt werden. Der Antrag muss jedoch rechtzeitig an das INTERREG-Sekretariat geschickt werden, das den Antrag prüft und genehmigen muss.

Fristen für Auszahlungsanträge

Zweimal im Jahr, bis jeweils zum 15.02. und zum 15.09. muss der Leadpartner die Auszahlungsanträge beim INTERREG-Sekretariat eingereicht haben. Ein dritter Auszahlungsantrag jeweils zum 15.05. des laufenden Jahres ist optional.

Änderungen bzgl. der Fristen für die Einreichung von Auszahlungsanträgen in 2010
15. September 2010. Dieser Termin ist freiwillig.
18. November2010. Dieser Termin ist verpflichtend!

Fristen für Jahres- und Schlussberichte

Der Jahresbericht muss bis zum 15.02. des Folgejahres abgegeben werden.
Der Schlussbericht muss bis 3 Monate nach Beendigung des Projektes abgegeben werden.