Laufzeit für Projekte bis max. 30.06.2015
Projekte im INTERREG IVA-Programm "Fehmarnbeltregion" können bis zum 30.06.2015 laufen. Darüber hinaus können keine Kosten mehr geltend gemacht werden. Für den anschließenden Schlussbericht gilt die reguläre Frist von 3 Monaten nach Projektende.
